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   VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505   

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VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505 (https://dejure.org/2020,3934)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505 (https://dejure.org/2020,3934)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Februar 2020 - 15 ZB 19.1505 (https://dejure.org/2020,3934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1, Abs. 2; BauNVO § 3, § 4 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, § 13; VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1, 2 u. 3, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Aufhebung einer Genehmigung zur Errichtung eines Biergartens

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Aufhebung einer Genehmigung zur Errichtung eines Biergartens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (verneint); besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache (verneint); grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (verneint); Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was fremd ist, stört auch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Gebietserhaltungsanspruch: Was fremd ist, stört!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was fremd ist, stört auch! (IBR 2020, 369)

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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 15 CS 17.2061

    Beschwerde gegen den Beschluss - Baugenehmigungsbescheid von Nachbar

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    Die hiergegen erhobene Beschwerde des Beigeladenen hatte der Senat mit Beschluss vom 27. Dezember 2017 (Az. 15 CS 17.2061) zurückgewiesen.

    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass in diesem Umfang auch ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (grundlegend - dort zu § 34 Abs. 2 BauGB - BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; vgl. auch BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 5 m.w.N.; im Rahmen der Beschwerdeentscheidung des Senats im vorherigen Eilverfahren zum vorliegenden Fall vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 16).

    Derartige "Ausreißer" sind aufgrund ihrer Singularität bei der Bestimmung des Gebietscharakters gem. § 34 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 2, §§ 2 ff. BauNVO sowie bei der Abgrenzung eines faktischen Gebietscharakters der vorgenannten Art von sog. Gemengelagen außer Acht zu lassen (im Rahmen des Eilverfahrens vgl. bereits BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Nach der vormals im Eilverfahren gebotenen summarischen Beurteilung der Sach- und Rechtslage sprach seinerzeit aus Sicht des Senats neben der Größe des Gesamt-Gaststättenbetriebs mit mehreren hundert Gast- / Sitzplätzen gegen eine gebietsversorgende Schank- und Speisewirtschaft, dass der Beigeladene im Internet für Großveranstaltungen warb und mithin auf eine überregionale Kundschaft zielte (BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 17 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - BayVBl 1999, 442 = juris Rn. 5; vgl. auch VG Cottbus, U.v. 2.2.2017 - 3 K 165/14 - juris Rn. 24 ff. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1831

    Nachbarklage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung für Sportcampus

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat, wobei zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 VwGO) die Frage nicht nur auszuformulieren, sondern zudem auch substantiiert auszuführen ist, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 15 ZB 17.1831 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Im Übrigen erfüllt die Antragsbegründung die Anforderungen einer - für die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechts- oder Tatsachenfrage erforderliche - Durchdringung der Materie nicht (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 15 ZB 17.1831 - juris Rn. 32 m.w.N.), vgl. auch insofern oben 1 b).

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    Nach der vormals im Eilverfahren gebotenen summarischen Beurteilung der Sach- und Rechtslage sprach seinerzeit aus Sicht des Senats neben der Größe des Gesamt-Gaststättenbetriebs mit mehreren hundert Gast- / Sitzplätzen gegen eine gebietsversorgende Schank- und Speisewirtschaft, dass der Beigeladene im Internet für Großveranstaltungen warb und mithin auf eine überregionale Kundschaft zielte (BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 17 unter Rekurs auf BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - BayVBl 1999, 442 = juris Rn. 5; vgl. auch VG Cottbus, U.v. 2.2.2017 - 3 K 165/14 - juris Rn. 24 ff. m.w.N.).

    Ist die Gaststätte aber gebietsübergreifend auf einen Besucherkreis ausgerichtet, der grundsätzlich An- und Abfahrtverkehr mit den damit verbundenen gebietsinadäquaten Begleiterscheinungen verursacht, so ist sie in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsunverträglich und damit unzulässig (vgl. BVerwG, B.v. 3.9.1998 - 4 B 85.98 - BayVBl 1999, 442 = juris Rn. 5).

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    aa) Soweit sich der Beigeladene gegen die Einordnung der vormaligen Jugendheimnutzung als "Ausreißer" wendet, kann sich das Verwaltungsgericht dogmatisch grundsätzlich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen: Bei der Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 BauGB sind singuläre Anlagen, die in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden, im wesentlichen homogenen Bebauung stehen, regelmäßig als Fremdkörper unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise ihre Umgebung beherrschen oder mit ihr eine Einheit bilden (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 = juris Rn. 13 ff.; B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - BRS 63 Nr. 102 = juris Rn. 44; U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231 = juris Rn. 9; B.v. 16.6.2009 - 4 B 50.08 - ZfBR 2009, 693 = juris Rn. 6; U.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - NVwZ 2019, 1456 = juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.3.2002 - 2 ZB 97.3774 - juris Rn. 3; B.v. 8.7.2003 - 14 CS 03.749 - juris Rn. 18; B.v. 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120 - BauR 2013, 928 = juris Rn. 14; B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 [noch unveröffentlicht] m.w.N).

    Diese unsubstantiierten Erwägungen, die inhaltlich nicht über ein pauschales Infragestellen der Rechtsmeinung des Erstgerichts sowie über die schlichte Äußerung der gegenteiligen eigenen Rechtsauffassung hierzu hinausgehen, erfüllen - unabhängig von einer (hier offen zu lassenden) ggf. begrenzten Reichweite des Bestandsschutzes der vormaligen Jugendheimnutzung mangels hinreichender Abdeckung durch existente Baugenehmigungen und einer ggf. schon hieraus folgenden mangelnden Prägungswirkung für die nähere Umgebung (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - NVwZ 2019, 1456: Leitsatz sowie juris Rn. 17) - die Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO nicht.

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass in diesem Umfang auch ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (grundlegend - dort zu § 34 Abs. 2 BauGB - BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; vgl. auch BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 5 m.w.N.; im Rahmen der Beschwerdeentscheidung des Senats im vorherigen Eilverfahren zum vorliegenden Fall vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 16).

    Mit bloßer Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens wird dem Gebot der Darlegung im Sinn von § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO ebenso wenig genügt wie mit der schlichten Darstellung der eigenen Rechtsauffassung (BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 10 m.w.N.; B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1641 - juris Rn. 5; B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1642 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    Ist das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 29 m.w.N.; B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - juris Rn. 35; B.v. 5.12.2019 - 8 ZB 19.956 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 2.10.2019 - 2 L 33/18 - juris Rn. 18).

    Es ist, wie sich auch aus den voranstehenden Ausführungen zu 1. b) ergibt, nicht ersichtlich, dass die Beantwortung dieser Fragen in rechtlicher Hinsicht das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet bzw. dass sich hinsichtlich dieser Fragen die Rechtssache wegen der Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 2 ZB 12.1209

    Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen; Abweichung von Abstandsflächen; Gebot

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    Die vom Beigeladenen aufgeworfenen Fragen, die auf die konkret rechtanwendungsbezogene Klärung zielen, ob ein bestehender Festsaal, der (nach der Behauptung des Beigeladenen) nicht permanent, sondern nur für einzelne, besondere Veranstaltungen bewirtschaftet werde, bei der Beurteilung der Gebietsbezogenheit zu berücksichtigen ist oder unberücksichtigt bleiben muss, hängt typischerweise von den jeweils konkreten Umständen des Einzelfalls ab, sodass eine diesbezügliche Frage von vornherein über den jeweiligen Einzelfall hinaus nicht bedeutsam sein kann (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass in diesem Umfang auch ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (grundlegend - dort zu § 34 Abs. 2 BauGB - BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; vgl. auch BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 5 m.w.N.; im Rahmen der Beschwerdeentscheidung des Senats im vorherigen Eilverfahren zum vorliegenden Fall vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass in diesem Umfang auch ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (grundlegend - dort zu § 34 Abs. 2 BauGB - BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; vgl. auch BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 5 m.w.N.; im Rahmen der Beschwerdeentscheidung des Senats im vorherigen Eilverfahren zum vorliegenden Fall vgl. BayVGH, B.v. 27.12.2017 - 15 CS 17.2061 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.02.2020 - 15 ZB 19.1505
    aa) Soweit sich der Beigeladene gegen die Einordnung der vormaligen Jugendheimnutzung als "Ausreißer" wendet, kann sich das Verwaltungsgericht dogmatisch grundsätzlich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen: Bei der Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 BauGB sind singuläre Anlagen, die in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden, im wesentlichen homogenen Bebauung stehen, regelmäßig als Fremdkörper unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise ihre Umgebung beherrschen oder mit ihr eine Einheit bilden (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 = juris Rn. 13 ff.; B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - BRS 63 Nr. 102 = juris Rn. 44; U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231 = juris Rn. 9; B.v. 16.6.2009 - 4 B 50.08 - ZfBR 2009, 693 = juris Rn. 6; U.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - NVwZ 2019, 1456 = juris Rn. 15; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.3.2002 - 2 ZB 97.3774 - juris Rn. 3; B.v. 8.7.2003 - 14 CS 03.749 - juris Rn. 18; B.v. 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120 - BauR 2013, 928 = juris Rn. 14; B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 [noch unveröffentlicht] m.w.N).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • VGH Bayern, 07.02.2020 - 15 CS 19.2013

    Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Bürogebäudes -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18

    Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung; Beseitigung der Holzasche eines

  • VGH Bayern, 27.08.2019 - 15 ZB 19.428

    Beseitigungsanordnung für eine brennbare Wärmedämmung an einer

  • VGH Bayern, 20.08.2019 - 15 ZB 18.2106

    Zulässigkeit einer Außentreppe für eine Maschinen- und Lagerhalle im Außenbereich

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1641

    Anforderungen des Bestimmtheitsgebots bei Bebauungsplänen

  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 8 ZB 19.956

    Kostenbeteiligung für Eisenbahnkreuzung

  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 22 ZB 12.2120

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer immissionsschutzrechtlich

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1642

    Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrundes

  • VG Regensburg, 25.09.2017 - RO 7 S 17.1174

    Nachbarklage wegen Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs gegen Baugenehmigung

  • VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14

    Nachbarklage gegen Gaststättenerweiterung

  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.1979

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; Gaststätte mit Wirtsgarten

  • VGH Bayern, 08.07.2003 - 14 CS 03.749
  • VGH Bayern, 06.03.2002 - 2 ZB 97.3774
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 B 20.828

    Wesentlich störender Gewerbebetrieb im faktischen Dorfgebiet

    Trotz der nach der Genehmigungslage gebotenen Einordnung als das Wohnen wesentlich störender Betrieb bleibt es bei der Einordnung der näheren Umgebung der Baugrundstücke als faktisches Dorfgebiet, weil es sich beim Werkstattbetrieb der Firma Auto ... um einen für die Umgebungsprägung irrelevanten "Fremdkörper" handelt, der bei der Bestimmung des Gebietscharakters außer Acht zu lassen ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 9; B.v. 19.10.2020 - 15 ZB 20.280 - juris Rn. 19).

    Außer Acht gelassen werden muss dabei allerdings, was die Bebauung nicht prägt, weil es nicht die Kraft hat, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, oder in ihr aufgrund ihrer Singularität gar als Fremdkörper erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = juris Rn. 33; B.v. 16.6.2009 - 4 B 50.08 - ZfBR 2009, 693 = juris Rn. 6; U.v. 8.12.2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1 = juris Rn. 13; U.v. 6.6.2019 - 4 C 10.18 - NVwZ 2019, 1456 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 24.2.2020 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn wegen Erweiterung eines

    Ein allgemeiner - dem Gebietserhaltungsanspruch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 6 m.w.N.) vergleichbarer - bauplanungsrechtlicher Schutzanspruch des Nachbarn auf die Bewahrung des Außenbereichs und damit ein Abwehranspruch gegen Vorhaben, die im Außenbereich objektiv nicht genehmigungsfähig sind, besteht nicht.

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat, wobei zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage nicht nur auszuformulieren, sondern zudem auch substantiiert auszuführen ist, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 15 ZB 17.1831 - juris Rn. 30 m.w.N.; B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

    Ein sog. Gebietserhaltungsanspruch (hierzu vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 6 m.w.N.; speziell im Zusammenhang mit § 33 BauGB vgl. auch BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 15 CS 20.57 - DVBl. 2020, 646 = juris Rn. 17) steht vorliegend nicht zur Debatte und wird auch mit der Beschwerdebegründung nicht geltend gemacht.
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass in diesem Umfang auch ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (grundlegend - dort zu § 34 Abs. 2 BauGB - BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; vgl. auch BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 6 m.w.N).
  • VGH Bayern, 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987

    Gemeindliches Vorkaufsrecht für ein im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat, wobei zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage nicht nur auszuformulieren, sondern zudem auch substantiiert auszuführen ist, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 15 ZB 17.1831 - juris Rn. 30 m.w.N.; B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 19).

    Die konkrete Frage, ob - wie die Beklagte meint - im vorliegenden Fall die Beschlussfassung des zuständigen Ausschusses, die dringliche Anordnung des ersten Bürgermeisters vom 27. November 2018 oder die zuvor bereits am 26. November 2018 erfolgte Anweisung des Ersten Bürgermeisters an die Verwaltung, ein Honorarangebot für die Aufstellung eines Bebauungsplans einzuholen, als Maßnahmen anzusehen seien, mit denen die Gemeinde im o.g. Sinn habe erkennen lassen, dass sie alsbald diejenigen Schritte vornehmen werde, die erforderlich seien, um das städtebauliche Ziel zu verwirklichen, betrifft speziell die hier vorliegende konkrete Fallkonstellation und ist daher über den konkreten Einzelfall hinaus nicht bedeutsam (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 19; B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine schleichende Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (grundlegend BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; vgl. auch BVerwG, B.v. 18.12.2007 - 4 B 55.07 - NVwZ 2008, 427 = juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.04.2020 - 15 ZB 19.2388

    Bauaufsichtliches Einschreiten wegen Abstandsflächenunterschreitung -

    Denn ist ein angefochtenes Urteil - wie hier - entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (vgl. BayVGH, BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat, wobei zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage nicht nur auszuformulieren, sondern zudem auch substantiiert auszuführen ist, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 15 ZB 17.1831 - juris Rn. 30 m.w.N.; B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 19).

    Zudem hängt die aus Sicht des Verwaltungsgerichts hier entscheidungstragende Frage (s.o.), ob und unter welchen Voraussetzungen eine Dachfortführung noch als untergeordnetes Bauteil angesehen werden kann (oder nicht) und deshalb der abstandsrechtlichen Privilegierung des Art. 6 Abs. 8 Nr. 1 BayBO unterfällt (oder nicht), typischerweise von den jeweils konkreten Umständen des Einzelfalls ab, sodass diese Frage von vornherein über den jeweiligen Einzelfall hinaus nicht bedeutsam sein kann (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 2 ZB 12.1209 - juris Rn. 19; B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1024

    Bauaufsichtliche Maßnahmen zum Brandschutz bezüglich Rettungswegen und

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat, wobei zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 VwGO) die Frage nicht nur auszuformulieren, sondern zudem auch substantiiert auszuführen ist, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2019 - 15 ZB 17.1831 - juris Rn. 30 m.w.N.; B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 15 ZB 20.2128

    Erfolglose Berufungszulassung: Unzureichendes Vorbringen in Bezug auf die

    - Die Einschlägigkeit des sog. Gebietserhaltungsanspruchs (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 6 m.w.N.) hat das Verwaltungsgericht mit alternativen Begründungen abgelehnt: Zum einen hat es darauf abgestellt, dass für den Fall der Wirksamkeit des (ursprünglichen) Bebauungsplans "G. II" das Nachbargrundstück der Klägerin nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans liege.

    Ist das angefochtene Urteil aber entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 15 CS 21.1147

    Sicherheitsabstand beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln

    Ein allgemeiner - dem Gebietserhaltungsanspruch im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 ff.; BayVGH, B.v. 24.2.2020 - 15 ZB 19.1505 - juris Rn. 6 m.w.N.) vergleichbarer - bauplanungsrechtlicher Anspruch des Nachbarn auf die Bewahrung des Außenbereichs und damit ein Abwehranspruch gegen Vorhaben, die im Außenbereich objektiv nicht genehmigungsfähig sind, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1995 - 4 B 47.95 - BRS 57 Nr. 224 = juris Rn. 2 f.).
  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 15 ZB 21.2602

    Keine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus in einer Außenbereichsfläche

  • VGH Bayern, 07.10.2020 - 9 CS 20.976

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Biergarten

  • VGH Bayern, 19.08.2022 - 15 ZB 22.1400

    Nachbarklage gegen Neubau einer Praxis für Physiotherapie

  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 B 22.772

    Ermessensfehlerhafte Nutzungsuntersagung - Autopflege

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 15 N 20.391

    Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Verstoßes einer zentralen

  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.867

    An Landwirtschaftsbetrieb heranrückende Wohnbebauung

  • VGH Bayern, 13.04.2021 - 19 ZB 20.2659

    Keine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzug wegen ungesichertem

  • VGH Bayern, 11.10.2022 - 15 ZB 22.868

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wgen Baugenehmigung für Nachbargrundstück

  • VG Regensburg, 20.01.2022 - RO 7 K 19.388

    Nachbarklage gegen Freischankfläche, Nähere Umgebung, Gebietserhaltungsanspruch,

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 15 ZB 20.2906

    Untersagung der Lagerung und Verarbeitung von Brennholz mangels

  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 15 ZB 20.469

    Baumwurfgefahr bei Errichtung eines Wohnhauses in Waldrandnähe

  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

  • VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642

    Nachbarschutz des dinglich Berechtigten

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.209

    Sicherung des Lebensunterhalts und des Krankenversicherungsschutz beim

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 15 ZB 19.1846

    Wiedererrichtung einer Terrasse auf einem grenzständigen Garagengebäude

  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 15 ZB 21.2428

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 15 ZB 22.1621

    Darlegung der Gründe für die Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 ZB 21.1100

    Drittanfechtung der Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser durch

  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 15 ZB 19.1349

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus im

  • VGH Bayern, 02.12.2022 - 15 ZB 22.2361

    Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für Gerätehaus

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 ZB 21.1330

    Klage gegen eine wasserrechtliche Genehmigung im vorläufig gesicherten

  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 15 ZB 19.2305

    Nachbarklage bei heranrückender Wohnbebauung an Schweinezuchtbetrieb

  • VGH Bayern, 05.10.2022 - 15 ZB 22.1487

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Umbau einer Gaststätte in

  • VGH Bayern, 23.05.2022 - 15 ZB 22.610

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Freischankfläche

  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.01052

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Betrieb eines Biergartens

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 8 ZB 19.931

    Anspruch auf Beseitigung eines Gehwegüberbaus

  • VG München, 03.05.2023 - M 9 SN 22.3495

    Einfügen eines gewerblichen Schulungs- bzw. Seminargebäudes im allgemeinen

  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 ZB 22.732

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - kein Drittschutz wegen Verlegung

  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 3 K 20.01053

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für den Betrieb eines Biergartens

  • VGH Bayern, 10.11.2020 - 15 ZB 20.2323

    Anforderung an die Berufungszulassung bei kumulativer Mehrfachbegründung im

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1023

    Duldung der Nutzungsuntersagung und Mängelbeseitigung

  • VG München, 14.06.2021 - M 8 K 20.1949

    Erfolgreiche Klage auf Bauvorbescheid: Keine Möglichkeit im Bebauungsplan Schank-

  • VGH Bayern, 13.09.2023 - 8 ZB 23.54

    Darlegungserfordernis für Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 20.529

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen die Erweiterung einer Gaststätte im Mischgebiet

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